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Allgemeine Geschäftsbedinungen

I. Geltungsbereich
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind mangels besonderer Vereinbarung Bestandteil der zwischen der COMUDE Gbr. („COMUDE“) und ihren Kunden („Kunden“ bzw. „Kunde“) geschlossenen Verträge („Verträge“ bzw. „Vertrag“).
2. Die AGB gelten ausschließlich. Von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
3. Die Tatsache, dass COMUDE sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden AGB beruft, kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass COMUDE darauf verzichtet, sich später auf eine dieser Bedingungen zu berufen.

II. Vertragsabschluss und Beginn der vertraglichen Leistungen
1. Der Vertrag zwischen COMUDE und dem Kunden ist abgeschlossen, wenn der Kunde das von COMUDE ausgearbeitete Angebot schriftlich angenommen hat. Abänderungen des Angebots können nur berücksichtigt werden, wenn sie per Fax oder Brief übermittelt und von COMUDE ausdrücklich akzeptiert worden sind.
2. COMUDE wird mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen nach Vertragsunterschrift beginnen.

III. Ausführung der Leistungen
1. Während der Ausführung der Leistungen verpflichtet sich COMUDE, sämtliche Arbeiten gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchzuführen.

IV. Haftung
1. COMUDE haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – wenn COMUDE, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe diese Schäden schuldhaft verursacht hat.
2. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet COMUDE dem Kunden max. in Höhe des Auftragswertes.
3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet COMUDE – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
4. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.
5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von COMUDE für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

V. Preise und Zahlung
1. Die Leistungen werden zu den am Tag der Annahme des Angebots geltenden Preisen erbracht. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung nach Empfang der Rechnung zu leisten. Je nach Produktion ist vertraglich eine Anzahlung vor Produktionsbeginn zu leisten. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontkosten.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.
4. Sofern der Kunde offene Rechnungen bei Fälligkeit noch nicht beglichen hat, ist er zur Zahlung banküblicher Zinsen verpflichtet.
5. Der Kunde ist verpflichtet, COMUDE alle Kosten zu erstatten, die durch die Beitreibung der geschuldeten Summen entstehen, einschließlich der Honorare für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte.

VI. Zahlungsverzug
1. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist COMUDE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu fordern.
2. Kann COMUDE einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist COMUDE berechtigt, diesen geltend zu machen.
3. COMUDE kann dem Kunden zusammen mit der Mahnung eine Nachfrist zur Bewirkung der noch ausstehenden Zahlungen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist COMUDE zur Einbehaltung aller Rechte berechtigt.

VII. Verpflichtungen des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, COMUDE alle zur Ausführung ihrer Leistungen notwendigen Informationen zukommen zu lassen und COMUDE über alle Veränderungen seiner Situation, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten, zu informieren.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschläge von COMUDE während der Audit- und Beratungsphase schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer entsprechenden Frist zu beantworten, damit die auszuführenden Leistungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingeleitet werden können.

VIII. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
1. COMUDE sowie der Kunde sind berechtigt – unbeschadet etwaiger anderweitiger Kündigungsrechte – den Vertrag zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei gestellt wird oder eine Vertragspartei in Vermögensverfall gerät.
2. COMUDE behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, sofern der Kunde ausstehende Rechnungen bei Fälligkeit nicht begleicht.
3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Anzeige zu kündigen, wenn COMUDE wesentliche Vertragspflichten oder sonstige Vertragspflichten dauerhaft verletzt und diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 30 Werktagen nach Zugang einer entsprechenden schriftlichen Anzeige von COMUDE behoben wird.

IX. Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht übertragen.

X. Geheimhaltung
Die in Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erworbenen Informationen und Kenntnisse unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Ihre Verwertung und Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von COMUDE zulässig. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

XI. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Beziehungen der Parteien ist Köln.

 

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